Reitbahnsee in Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Bedarfsanalyse Zahnärzte in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Analyse des Zahnärztemangels aufgrund statistischer Kennzahlen. Mit der Frage: Stimmt der offizielle Versorgungsgrad mit der Realität überein?

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fehlende Zahnärzte in Mecklenburg-Vorpommern, wenn man den tatsächlichen Versorgungsbedarf nach realer Altersstruktur berechnet.

Veröffentlichter und gefühlter Versorgungsgrad

Regelmäßig wird in Mecklenburg-Vorpommern seitens der KZV M-V eine Übersicht gemäß §95 Abs. 1b Satz 6 SGB V zum allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad und zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung erstellt und veröffentlicht.

Aus dieser geht hervor, daß aktuell im Planungsbereich Nordwestmecklenburg (63,7 %) ein Versorgungsmangel bei Zahnärzten droht. Alle anderen Planungsbereiche liegen hinsichtlich des Versorgungsgrades zwischen 73,4 % (Nordvorpommern) und 139,8 % (Wismar-Stadt). In der Realität stimmen diese Zahlen nicht, da es landesweit immer schwieriger für Patienten wird, einen Hauszahnarzt zu finden, da Zahnarztpraxen keine Patienten mehr aufnehmen können.

Diese Ausarbeitung analysiert die Diskrepanz zwischen veröffentlichtem und gefühltem Versorgungsgrad und versucht, mögliche Ursachen zu finden und eine Alternative aufzuzeigen. Die Problemlagen lassen sich kurz benennen:

  1. fehlende Behandlungskapazitäten
  2. keine Gewährleistung einer flächendeckenden Vorsorge
  3. Verlust des Bonus für höhere Festzuschüsse im prothetischen Behandlungsfall
  4. keine oder zu späte Erkennung von pathologischen Veränderungen in der Mundhöhle

Ein Schlüssel aus den 1990ern

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung und u. a. zuständig für die Festlegung des Versorgungsschlüssels, d. h., wie viele Zahnärzte je Einwohner für die Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung notwendig sind. Der G-BA legte letztmalig in den 1990ern fest, was als ausreichende Anzahl von Zahnärzten notwendig ist:

1 : 0
Zahnarzt je Einwohner · M-V gesamt
1 : 0
Rostock (Sonderregelung, da Großstadt)

Das Land vergreist. Der Schlüssel bleibt.

Der Schlüssel wurde bei einem bundesweiten Durchschnittsalter von 43,5 Jahren festgelegt. Bundesweit hat sich daran wenig geändert. In Mecklenburg-Vorpommern stieg das Durchschnittsalter dagegen in 30 Jahren um rund 15 Jahre.

Bund (BRD) +1,1 Jahre in 30 Jahren
0
1995
0
2024
Mecklenburg-Vorpommern +14,5 Jahre in 30 Jahren
0
1995
0
2012
0
2024

Durchschnittsalter der Bevölkerung in Jahren. Ein wesentlicher Grund: das gehäufte Abwandern junger Menschen nach der Wende aus Mecklenburg-Vorpommern in andere Bundesländer.

Was ein Zahnarzt heute wirklich leisten kann

Wissenschaftlich anerkannt ist: Der Bedarf an Zahnärzten steigt mit dem Alter der Bevölkerung, weil mit zunehmendem Alter der Behandlungsbedarf steigt. Rechnet man den Versorgungsschlüssel auf die tatsächliche Altersstruktur 2024 hoch, ergibt sich:

Schlüssel 1990er
1 : 0
Einwohner je Zahnarzt
tatsächlicher Bedarf M-V 2024
1 : 0
Einwohner je Zahnarzt

Im Jahr 2024 kann sich ein niedergelassener Zahnarzt in M-V nur noch um 1173 Einwohner kümmern. Das sind 0 weniger als im Bundesdurchschnitt und über 500 weniger als noch im Jahr 1995.

Offizieller Versorgungsgrad gegen die Realität

Dieselben Planungsbereiche, zwei Lesarten. Hell: der offizielle Versorgungsgrad nach dem alten Schlüssel 1:1680. Grün: der reale Versorgungsgrad, gerechnet nach der tatsächlichen Altersstruktur in M-V (1:1173).

Wismar-Stadt
139,8 % 97,6 %
Greifswald-Stadt
130,6 % 91,2 %
Schwerin-Stadt
128,0 % 89,4 %
Stralsund-Stadt
108,8 % 76,0 %
Neubrandenburg-Stadt
107,3 % 74,9 %
Ostvorpommern
97,6 % 68,1 %
Uecker-Randow
93,8 % 65,5 %
Parchim
89,6 % 62,6 %
Güstrow
86,8 % 60,6 %
Bad Doberan
85,5 % 59,7 %
Mecklenburg-Strelitz
82,8 % 57,8 %
Demmin
82,7 % 57,7 %
Müritz
82,4 % 57,5 %
Rügen
77,1 % 53,8 %
Ludwigslust
74,0 % 51,7 %
Nordvorpommern
73,4 % 51,2 %
Nordwestmecklenburg
63,7 % 44,5 %

Rostock-Stadt bleibt mit Sonderstatus 1:1280 (Großstadt) unberücksichtigt. Quelle: „dens“ 6/2025, S. 32, Stichtag 31.12.2024. Hochrechnung nach realer Altersstruktur: Dr. Roman Kubetschek.

Und das ist noch geschönt

Die Analyse berücksichtigt den gestiegenen bürokratischen Aufwand noch gar nicht. Nach Angaben der KZV M-V sank die Behandlungsquote seit dem Jahr 2000 um den Faktor 1,4. Von 100 % Behandlungszeit im Jahr 2000 blieben knapp 72 %.

0 % Behandlungszeit
seit 2000

Der Rückgang von 28 % gliedert sich auf in:

Dokumentationspflichten / Bürokratie ca. 20 %
Work-Life-Balance ca. 8 %

Als Maß für die zunehmende Bürokratie läßt sich der Papierverbrauch einer Praxis heranziehen, welcher sich in diesem Zeitraum knapp verdreifacht hat. Bis 2030 wird erwartet, daß zwei Drittel der Zahnärzteschaft weiblichen Geschlechts sein werden, was den Anteil nicht in Vollzeit arbeitender Kollegen weiter erhöht.

Heute wird grundsätzlich 8 % weniger gearbeitet als noch vor 25 Jahren, bedingt durch eine tatsächliche Verkürzung der Arbeitszeit in Gänze.

Heute wird 20 % weniger am Patienten gearbeitet als noch vor 25 Jahren, bedingt durch eine tatsächliche Umorganisation der Arbeitszeit aufgrund bürokratischen Mehraufwandes.

Eine Stadt verliert ihre Praxen

Nach der Wende herrschte im Bereich Neubrandenburg eine Überversorgung mit Zahnärzten, der Bereich war zulassungsgesperrt. Damals lag das Durchschnittsalter elf Jahre unter dem Bundesdurchschnitt. Heute kippt das Bild.

Neubrandenburg
Neubrandenburg

Zahnarztpraxen in Neubrandenburg

54
1991
56
2015
41
Nov 2025
38
Jan 2026

2026 wird es in Neubrandenburg 16 Zahnarztpraxen weniger geben als 1991.

Zulassungen seit 01.01.1992

40
Neuzulassung
55
Ende Niederlassung

55 Zulassungen wurden niedergelegt, nur 40 neue vergeben. Differenz: −15.

„Die Anzahl der Zahnärzte war nach der Wende um den Betrag zu hoch, um den diese 30 Jahre später fehlen."

— Bedarfsanalyse, Dr. Roman Kubetschek

An erster Stelle steht das Patientenwohl

Daraus abgeleitet ergeben sich grundsätzlich folgende Handlungsoptionen. Jede hat Vorzüge und Nachteile, die offen benannt werden.

Kontrollbesuche reduzieren

Reduzierung der in der Regel üblichen Kontrollbesuche der Bestandspatienten auf einen Besuch (bisher meist zwei je Jahr).

Freiwerdende Kapazitäten können für Neupatienten genutzt werden
Gefahr des Bonusverlustes, falls Termin vergessen wird

Delegierung von Kontrollen

Delegierung von einfachen Kontrolluntersuchungen an qualifiziertes, nicht approbiertes Fachpersonal mit Sicherstellung einer approbierten Kontrolle im Zweifelsfall (analog oder virtuell) durch Approbierte.

Beschränkung der approbierten Behandlung auf Kuration von rein pathologischen Befunden, damit kürzere Wartezeiten bis Therapiebeginn
Sicherstellung im ländlichen Bereich für minimale Grundversorgung (Bonus)
Bestehender Fachkräftemangel in zahnärztlichen Praxen limitiert / steigt an
Gefahr des Übersehens von pathologischen Befunden steigt

Öffentlichen Gesundheitsdienst einbinden

Einbindung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in die Sicherstellung durch Übernahme von Reihen-/Bonusuntersuchungen mit einfachen Befunderhebungen, äquivalent zur Untersuchung in Kindergärten/Schulen, durch Approbierte und Nichtapprobierte.

Sicherstellung wie unter 02 beschrieben
Bestehende Approbationsexpertise wird auf reine Behandlung beschränkt, Zahnärzte fungieren als „Fachärzte“
Fachkräftekompetenz im niedergelassenen Bereich wird optimal genutzt
Abwanderung von Fachkräften in den ÖGD möglich (Hinweis: Gehaltsdifferenz)
Verlust des Bindungstatusses zum Hauszahnarzt

Landeskinder zurückholen

Aktive Zurückholung von im Ausland studierenden Landeskindern und deren vorzugsweise Integration in den Studienbetrieb nach dem Physikum.

Studienplätze für M-V reservieren

Erhöhung der Anzahl von Studienplätzen / Reservierung von Studienplätzen primär für zukünftige Approbierte, welche im Land für bspw. 10 Jahre bleiben.

Herausnahme einer Universität (Greifswald oder Rostock) aus dem Regelstudienbetrieb, Zuständigkeit ausnahmslos für M-V
Image- und Rankingverlust der Universität / des Landes

Private Hochschule schaffen

Schaffung einer privaten Hochschuleinrichtung, finanziert aus Mitteln von Kassenzahnärztlicher Vereinigung M-V, Zahnärztekammer M-V, Kommunen und Land, welche ausnahmslos für M-V ausbildet.

Was kurzfristig wirkt

Die unter 01 genannte Reduzierung kann sofort umgesetzt werden, hat jedoch keinen oder nur geringen spürbaren Erfolg. Anders die Maßnahme unter 02: Nach Einschätzung des Verfassers kann mit einer halbjährlichen Qualifizierungszeit der in den Praxen vorhandenen Fachkräfte primär in den Bestandspraxen mit der Umsetzung begonnen werden. Ein Ausbau analog zur etablierten Zweitpraxislösung ist denkbar und möglich. Dies dürfte sich insbesondere im ländlichen Raum positiv bemerkbar machen. Alle anderen Möglichkeiten hätten erst nach mindestens 5 bis 10 Jahren erste spürbare Effekte.

Das international anerkannte Berufsbild der „Community Health Nurse (CHN)“ wäre geeignet, außerhalb von Zahnarztpraxen in kommunalen Gesundheitszentren im Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge tätig zu werden. Screenings, Vorsorgeuntersuchungen und Bedarfserhebungen sind in diesem Berufsbild fest verankert. „Dental Health Nurses (DHN)“ wären demnach geeignet, die Bestandspraxen um die Vorsorgeuntersuchungen zu entlasten, was wiederum Kapazitäten für tatsächliche Behandlungen schafft.

Die Handreichung als PDF

Diese Ausarbeitung gibt den Sachstand vom 28. November 2025 wieder. Alle Quellenangaben wurden letztmalig am 9. Dezember 2025 hinsichtlich Funktionalität und Aktualität geprüft. Das vollständige, signierte Dokument inklusive aller Quellen und der Anlage (Aufgabenerweiterungen in Zahnarztpraxen seit 2010) steht hier zum Download.

Bedarfsanalyse Zahnärzte M-V 2025 PDF · Fraktion Projekt NB · Dr. Roman Kubetschek