Kontrollbesuche reduzieren
Reduzierung der in der Regel üblichen Kontrollbesuche der Bestandspatienten auf einen Besuch (bisher meist zwei je Jahr).
Eine Analyse des Zahnärztemangels aufgrund statistischer Kennzahlen. Mit der Frage: Stimmt der offizielle Versorgungsgrad mit der Realität überein?
Regelmäßig wird in Mecklenburg-Vorpommern seitens der KZV M-V eine Übersicht gemäß §95 Abs. 1b Satz 6 SGB V zum allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad und zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung erstellt und veröffentlicht.
Aus dieser geht hervor, daß aktuell im Planungsbereich Nordwestmecklenburg (63,7 %) ein Versorgungsmangel bei Zahnärzten droht. Alle anderen Planungsbereiche liegen hinsichtlich des Versorgungsgrades zwischen 73,4 % (Nordvorpommern) und 139,8 % (Wismar-Stadt). In der Realität stimmen diese Zahlen nicht, da es landesweit immer schwieriger für Patienten wird, einen Hauszahnarzt zu finden, da Zahnarztpraxen keine Patienten mehr aufnehmen können.
Diese Ausarbeitung analysiert die Diskrepanz zwischen veröffentlichtem und gefühltem Versorgungsgrad und versucht, mögliche Ursachen zu finden und eine Alternative aufzuzeigen. Die Problemlagen lassen sich kurz benennen:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung und u. a. zuständig für die Festlegung des Versorgungsschlüssels, d. h., wie viele Zahnärzte je Einwohner für die Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung notwendig sind. Der G-BA legte letztmalig in den 1990ern fest, was als ausreichende Anzahl von Zahnärzten notwendig ist:
Der Schlüssel wurde bei einem bundesweiten Durchschnittsalter von 43,5 Jahren festgelegt. Bundesweit hat sich daran wenig geändert. In Mecklenburg-Vorpommern stieg das Durchschnittsalter dagegen in 30 Jahren um rund 15 Jahre.
Durchschnittsalter der Bevölkerung in Jahren. Ein wesentlicher Grund: das gehäufte Abwandern junger Menschen nach der Wende aus Mecklenburg-Vorpommern in andere Bundesländer.
Wissenschaftlich anerkannt ist: Der Bedarf an Zahnärzten steigt mit dem Alter der Bevölkerung, weil mit zunehmendem Alter der Behandlungsbedarf steigt. Rechnet man den Versorgungsschlüssel auf die tatsächliche Altersstruktur 2024 hoch, ergibt sich:
Im Jahr 2024 kann sich ein niedergelassener Zahnarzt in M-V nur noch um 1173 Einwohner kümmern. Das sind 0 weniger als im Bundesdurchschnitt und über 500 weniger als noch im Jahr 1995.
Dieselben Planungsbereiche, zwei Lesarten. Hell: der offizielle Versorgungsgrad nach dem alten Schlüssel 1:1680. Grün: der reale Versorgungsgrad, gerechnet nach der tatsächlichen Altersstruktur in M-V (1:1173).
Rostock-Stadt bleibt mit Sonderstatus 1:1280 (Großstadt) unberücksichtigt. Quelle: „dens“ 6/2025, S. 32, Stichtag 31.12.2024. Hochrechnung nach realer Altersstruktur: Dr. Roman Kubetschek.
Die Analyse berücksichtigt den gestiegenen bürokratischen Aufwand noch gar nicht. Nach Angaben der KZV M-V sank die Behandlungsquote seit dem Jahr 2000 um den Faktor 1,4. Von 100 % Behandlungszeit im Jahr 2000 blieben knapp 72 %.
Heute wird grundsätzlich 8 % weniger gearbeitet als noch vor 25 Jahren, bedingt durch eine tatsächliche Verkürzung der Arbeitszeit in Gänze.
Heute wird 20 % weniger am Patienten gearbeitet als noch vor 25 Jahren, bedingt durch eine tatsächliche Umorganisation der Arbeitszeit aufgrund bürokratischen Mehraufwandes.
Nach der Wende herrschte im Bereich Neubrandenburg eine Überversorgung mit Zahnärzten, der Bereich war zulassungsgesperrt. Damals lag das Durchschnittsalter elf Jahre unter dem Bundesdurchschnitt. Heute kippt das Bild.
2026 wird es in Neubrandenburg 16 Zahnarztpraxen weniger geben als 1991.
55 Zulassungen wurden niedergelegt, nur 40 neue vergeben. Differenz: −15.
„Die Anzahl der Zahnärzte war nach der Wende um den Betrag zu hoch, um den diese 30 Jahre später fehlen."
Daraus abgeleitet ergeben sich grundsätzlich folgende Handlungsoptionen. Jede hat Vorzüge und Nachteile, die offen benannt werden.
Reduzierung der in der Regel üblichen Kontrollbesuche der Bestandspatienten auf einen Besuch (bisher meist zwei je Jahr).
Delegierung von einfachen Kontrolluntersuchungen an qualifiziertes, nicht approbiertes Fachpersonal mit Sicherstellung einer approbierten Kontrolle im Zweifelsfall (analog oder virtuell) durch Approbierte.
Einbindung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in die Sicherstellung durch Übernahme von Reihen-/Bonusuntersuchungen mit einfachen Befunderhebungen, äquivalent zur Untersuchung in Kindergärten/Schulen, durch Approbierte und Nichtapprobierte.
Aktive Zurückholung von im Ausland studierenden Landeskindern und deren vorzugsweise Integration in den Studienbetrieb nach dem Physikum.
Erhöhung der Anzahl von Studienplätzen / Reservierung von Studienplätzen primär für zukünftige Approbierte, welche im Land für bspw. 10 Jahre bleiben.
Schaffung einer privaten Hochschuleinrichtung, finanziert aus Mitteln von Kassenzahnärztlicher Vereinigung M-V, Zahnärztekammer M-V, Kommunen und Land, welche ausnahmslos für M-V ausbildet.
Die unter 01 genannte Reduzierung kann sofort umgesetzt werden, hat jedoch keinen oder nur geringen spürbaren Erfolg. Anders die Maßnahme unter 02: Nach Einschätzung des Verfassers kann mit einer halbjährlichen Qualifizierungszeit der in den Praxen vorhandenen Fachkräfte primär in den Bestandspraxen mit der Umsetzung begonnen werden. Ein Ausbau analog zur etablierten Zweitpraxislösung ist denkbar und möglich. Dies dürfte sich insbesondere im ländlichen Raum positiv bemerkbar machen. Alle anderen Möglichkeiten hätten erst nach mindestens 5 bis 10 Jahren erste spürbare Effekte.
Das international anerkannte Berufsbild der „Community Health Nurse (CHN)“ wäre geeignet, außerhalb von Zahnarztpraxen in kommunalen Gesundheitszentren im Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge tätig zu werden. Screenings, Vorsorgeuntersuchungen und Bedarfserhebungen sind in diesem Berufsbild fest verankert. „Dental Health Nurses (DHN)“ wären demnach geeignet, die Bestandspraxen um die Vorsorgeuntersuchungen zu entlasten, was wiederum Kapazitäten für tatsächliche Behandlungen schafft.
Diese Ausarbeitung gibt den Sachstand vom 28. November 2025 wieder. Alle Quellenangaben wurden letztmalig am 9. Dezember 2025 hinsichtlich Funktionalität und Aktualität geprüft. Das vollständige, signierte Dokument inklusive aller Quellen und der Anlage (Aufgabenerweiterungen in Zahnarztpraxen seit 2010) steht hier zum Download.
Bedarfsanalyse Zahnärzte M-V 2025